Wichtig: Hinweis für Gründerinnen und Gründer!
Die Überbrückungshilfe 3 wurde erweitert.
Gründer und Start-ups können nun Zuschussanträge stellen, wenn sie vor dem 30.10.2020 gegründet haben und in dieser Zeit coronabedingte Umsatzeinbußen erleiden mussten.
Mehr Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums.
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