Wichtig: Hinweis für Gründerinnen und Gründer!
Die Überbrückungshilfe 3 wurde erweitert.
Gründer und Start-ups können nun Zuschussanträge stellen, wenn sie vor dem 30.10.2020 gegründet haben und in dieser Zeit coronabedingte Umsatzeinbußen erleiden mussten.
Mehr Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums.
Leave A Comment
You must be logged in to post a comment.