Wichtig: Hinweis für Gründerinnen und Gründer!

Die Überbrückungshilfe 3 wurde erweitert.

Gründer und Start-ups können nun Zuschussanträge stellen, wenn sie vor dem 30.10.2020 gegründet haben und in dieser Zeit coronabedingte Umsatzeinbußen erleiden mussten.

Mehr Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums.