Wer neu als Unternehmer/in startet oder einen Betrieb übernimmt, muss zahlreiche betriebswirtschaftliche Herausforderungen bewältigen und viele rechtliche Regelungen beachten. Das kann am Anfang schnell unübersichtlich werden. Doch viele Fehler lassen sich mit guter Beratung vermeiden. Hier setzt das Förderprogramm „Vorgründungs- und Nachfolge-Coaching Bayern“ (VGC) an: Existenzgründer/innen erhalten eine Förderung, um eine/n Unternehmensberater/in hinzuziehen zu können. Gemeinsam soll der Start in geordnete Bahnen gelenkt und die betriebswirtschaftlichen Abläufe erfolgreich gestaltet werden. Bei diesen zeitintensiven Aufgaben sollen die Coaches unterstützen und entlasten.

Über das VGC-Programm erhalten angehende Unternehmer/innen aus Bayern finanzielle Unterstützung, um sich eine solche qualifizierte Beratung leisten zu können. Der Zuschuss in Höhe von 70 Prozent des Nettoberatungshonorars wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Bayerischen Wirtschaftsministeriums finanziert. Die IHK ist die erste Anlaufstelle für interessierte Gründer/innen und Betriebsübernehmer/innen und begleitet deren Projekt über die gesamte Laufzeit.

Auswahl von Berater oder Beraterin

Die angehenden Unternehmer/innen, die eine Förderung durch das VGC erhalten wollen, können ihre/n Berater/in selbst auswählen. Denn sie wissen am besten, bei welchen fachlichen Themen sie besondere Unterstützung benötigen. Außerdem muss die „Chemie“ zwischen beiden Seiten stimmen. Einzige Voraussetzung bei der Wahl: Die Berater/innen müssen für das Förderprogramm gelistet sein. Geeignete Berater/innen mit deren fachlichen Schwerpunkten und Kontaktdaten finden sie in der Berater-Datenbank auf der Webseite www.gruenderland.bayern.

Ablauf des Vorgründungs- oder Nachfolgecoachings

Die IHK prüft jeden Antrag daraufhin, ob die Voraussetzungen für einen Zuschuss gegeben sind. Danach wird das weitere Vorgehen mit dem Gründer bzw. der Gründerin besprochen und der Bewilligungsbescheid versandt. Wichtig ist, dass das Coaching erst nach Erhalt der Bewilligung und der Unterzeichnung des Beratungsvertrags begonnen wird. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Das Coaching muss zudem beendet sein, bevor im Haupterwerb gegründet wird. Als Datum der Gründung zählt bei gewerblicher Tätigkeit der Tag der Gewerbeanmeldung im Haupterwerb oder die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrags.

Ansprechpartnerin der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Julia Stöltzel
Telefon: 0911 1335 1193
julia.stoeltzel@nuernberg.ihk.de
www.ihk-nuernberg.de/coaching

Ansprechpartner für angehende Freiberufler/innen oder Gründer/innen aus dem Bereich Handwerk

Interessierte Gründer/innen , die eine freiberufliche oder handwerkliche Tätigkeit anstreben, wenden sich bitte an das Institut für Freie Berufe bzw. die regional zuständige Handwerkskammer.

Für Gründer/innen im Bereich des Handwerks:
Bayerischen Handwerkskammern(gruenderland.bayern)

Die HWK Schwaben (hwk-schwaben.de) nimmt nicht am Programm teil, unterstützt Gründer/innen aber mit eigenem Beratungspersonal.
Möchten Interessierte dennoch die Förderung in Anspruch nehmen, können sie sich an die IHK Nürnberg für Mittelfranken (s.o.) wenden.

Für Gründer/innen in den Freien Berufen:
Homepage des IFB (ifb.uni-erlangen.de)

Die Richtlinie zum Förderprogramm findet sich unter www.gesetze-bayern.de.