Die EU-Kommission hat am 31. Juli 2023 den delegierten Rechtsakt zum ersten Set der „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) veröffentlicht.

The Commission adopts the European Sustainability Reporting Standards (europa.eu)

Die ersten Unternehmen müssen bereits 2025 über das Geschäftsjahr 2024 nach den neuen Standards berichten. Ausgangspunkt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse*.

Erfahren Sie im IHK-Ratgeber Nachhaltigkeitsberichterstattung mehr über die neuen verpflichtenden Berichtsstandards oder verschaffen Sie sich im Themenforum „Pflicht zum Bericht“ vom 11. Bayerischen CSR-Tag einen ersten Überblick.

Aufzeichnungen vom 11. Bayerischer CSR-Tag am 27.09.2023: Zusammenhalten – Wandel gestalten | IHK München (ihk-muenchen.de)

IHK-Ratgeber Nachhaltigkeitsberichterstattung (ihk-muenchen.de)

Alles rund um das Thema Sustainable Finance finden Sie auch unter: www.ihk-nuernberg.de/sustainable-finance

 

*Schauen Sie sich gern die Aufzeichnung des BIHK-Webinars „Die doppelte Wesentlichkeit – Welche Nachhaltigkeitsinformationen muss ich offenlegen?“ unter folgendem Link an:
https://youtu.be/eDXg6Gub6Ug?si=_wSFNSF6iNK9Nanb
Hier erklärt Dr. Christopher Scheubel von der cubemos GmbH das Konzept der doppelten Wesentlichkeit und zeigt Schritt für Schritt auf, wie diese sich in der Praxis gestaltet. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist gemäß der CSRD zentraler Ausgangspunkt, um die Inhalte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu bestimmen.