Ist Ihr Unternehmen vom Angriff Russlands auf die Ukraine betroffen? Oder von den Sanktionen gegen Russland und Belarus? Dann steht Ihnen ab sofort das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 zur Verfügung. Mit den Fördermitteln können Sie einen Großteil Ihrer Aufwände finanzieren.
Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet.
KfW-Sonderprogramm UBR 2022
Für Unternehmen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine oder den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus betroffen sind.
Das Wichtigste in Kürze:
- Förderkredit für mittelständische und große Unternehmen und freiberuflich Tätige, die vom Ukraine-Krieg und den Sanktionen betroffen sind
- Betroffenheit durch Umsatzrückgang, Produktionsausfall, geschlossenen Produktionsstätten oder gestiegenen Energiekosten
- für Anschaffungen und laufende Kosten
- leichterer Kreditzugang möglich: bis zu 80 % des Bankenrisikos übernimmt die KfW
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Mehr Infos finden Sie hier: KfW-Sonderprogramm (079, 089) | KfW (www.kfw.de)
KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Konsortialfinanzierung
Für Unternehmen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine oder den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus betroffen sind.
Das Wichtigste in Kürze:
- Konsortialkredit für Unternehmen, die vom Ukraine-Krieg und den Sanktionen betroffen sind
- Betroffenheit durch Umsatzrückgang, Produktionsausfall, geschlossenen Produktionsstätten oder gestiegenen Energiekosten
- für Anschaffungen und laufende Kosten
- leichterer Kreditzugang durch KfW-Risikoanteil bis 70 %
- Kredit ab 25 Mio. Euro im Rahmen eines Bankenkonsortiums
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Mehr Infos finden Sie hier: KfW-Sonderprogramm – Konsortialkredit (807) | KfW (www.kfw.de)
(Quelle: KfW-Sonderprogramm UBR 2022 | KfW (www.kfw.de))
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