Ist Ihr Unternehmen vom Angriff Russlands auf die Ukraine betroffen? Oder von den Sanktionen gegen Russland und Belarus? Dann steht Ihnen ab sofort das KfW-Sonder­programm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 zur Verfügung. Mit den Förder­mitteln können Sie einen Groß­teil Ihrer Aufwände finanzieren.

Das KfW-Sonder­programm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet.

KfW-Sonderprogramm UBR 2022

Für Unternehmen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine oder den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus betroffen sind.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Förderkredit für mittel­ständische und große Unter­nehmen und frei­beruflich Tätige, die vom Ukraine-Krieg und den Sanktionen betroffen sind
  • Betroffenheit durch Umsatzrückgang, Produktions­ausfall, geschlossenen Produktions­stätten oder gestiegenen Energie­kosten
  • für Anschaffungen und laufende Kosten
  • leichterer Kreditzugang möglich: bis zu 80 % des Banken­risikos über­nimmt die KfW

Es besteht grund­sätzlich kein Anspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet aufgrund pflicht­gemäßen Ermessens im Rahmen der verfüg­baren Mittel.

Mehr Infos finden Sie hier: KfW-Sonderprogramm (079, 089) | KfW (www.kfw.de)

KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Konsortialfinanzierung

Für Unternehmen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine oder den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus betroffen sind.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Konsortialkredit für Unter­nehmen, die vom Ukraine-Krieg und den Sanktionen betroffen sind
  • Betroffenheit durch Umsatzrückgang, Produktions­ausfall, geschlossenen Produktions­stätten oder gestiegenen Energie­kosten
  • für Anschaffungen und laufende Kosten
  • leichterer Kreditzugang durch KfW-Risiko­anteil bis 70 %
  • Kredit ab 25 Mio. Euro im Rahmen eines Banken­konsortiums

Es besteht grund­sätzlich kein Anspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet aufgrund pflicht­gemäßen Ermessens im Rahmen der verfüg­baren Mittel.

Mehr Infos finden Sie hier: KfW-Sonderprogramm – Konsortialkredit (807) | KfW (www.kfw.de)

(Quelle: KfW-Sonderprogramm UBR 2022 | KfW (www.kfw.de))