Aiwanger: „Verlängerung des EU-Beihilferahmens: Weg frei für Fortführung der Corona-Wirtschaftshilfen“

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt die heutige Verlängerung des so genannten Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie („Temporary Framework“) bis zum 30.06.2022 durch die EU-Kommission. Aiwanger: „Angesichts des sich verschärfenden Infektionsgeschehen kommen auch wieder einzelne Branchen unter Druck. Die aktuellen Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes müssen deshalb bis ins Frühjahr 2022 fortgeschrieben werden. Mit der Verlängerung des Corona-Beihilferahmens hat die EU-Kommission heute den Weg dafür frei gemacht. Diese Nachricht aus Brüssel ist deshalb ein wichtiges Signal in diesen schwierigen Wochen.“ Seit Beginn der Coronapandemie haben bayerische Betriebe insgesamt über 820.000 Anträge für Sofort- und Wirtschaftshilfen gestellt. Mehr als 10 Milliarden Euro wurden bisher ausbezahlt.

Die Verlängerung beinhaltet ebenfalls inhaltliche Verbesserungen des Temporary Frameworks. So werden die Obergrenzen  für Kleinbeihilfen auf grundsätzlich 2,3 Millionen Euro und für Fixkostenhilfen auf 12 Millionen Euro angehoben. Zudem wird es neue Instrumente zur Investitionsförderung sowie für befristete Solvenzhilfen geben. Die Möglichkeit zur Umwandlung rückzahlbarer Instrumente soll ebenfalls bis 30.06.2021 verlängert werden. Aiwanger: „Das ist ein starkes Paket, aus dem wir gute Angebote für bayerische Unternehmen ableiten können.“ Damit die neuen Möglichkeiten auch rasch genutzt werden können, muss die Anpassung bestehender Regelungen erneut von der Kommission genehmigt werden. Die entsprechenden Schritte für eine Sammelnotifizierung hat der Bund bereits eingeleitet.

Ansprechpartner:
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Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstr. 28, 80538 München
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Tel.: 089 2162-2290, Fax: 089 2162-3663
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(Quelle: Pressemeldung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, 18. November 2021, PM 424/21)