Für Arbeitslose, die keinen neuen Arbeitgeber finden, bietet sich mit der Gründung ‎eines eigenen Unternehmens ein alternativer Weg zurück in die Berufstätigkeit. Was die finanzielle Absicherung des Gründungsvorhabens betrifft, so haben es arbeitslose Gründer allerdings meist schwerer, z.B. einen Kredit bei der Bank zu bekommen.

Hier kommt die Arbeitsagentur ins Spiel. Arbeitslose, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss beantragen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Arbeitsagentur entscheidet über die Anträge nach eigenem Ermessen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

In der ersten Phase erhalten Existenzgründer für sechs Monate den Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und zusätzlich 300 Euro im Monat zur sozialen Absicherung.

In der zweiten Phase können für weitere neun Monate 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.
Bei uns erfahren Sie, wie die Arbeitsagentur oder das Jobcenter Sie mit einem ‎Zuschuss fördern kann und wie Sie die Gründung aus der Arbeitslosigkeit dank ‎Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld erfolgreich meistern.‎

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Arbeitsagentur

sowie auf der Website der IHK Nürnberg für Mittelfranken.

Für ALG-II-Empfänger: Einstiegsgeld möglich

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Jobcenters Nürnberg-Stadt

Ansprechpartnerin bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken:

Sonja Schmidt
0911 1335-1443
sonja.schmidt@nuernberg.ihk.de