Der Zugang zur Überbrückungshilfe III wurde deutlich vereinfacht. So sind nun Unternehmen antragsberechtigt, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können die Überbrückungshilfe III für den betreffenden Monat beantragen, ein darüberhinausgehender Nachweis entfällt. Unternehmen, die von Schließungen im Dezember betroffen sind, können nun unkomplizierter als geplant die Monate November und Dezember in die Förderung mit einbeziehen. Erste Abschlagszahlungen sind im Februar zu erwarten, die endgültige Bescheidung durch die Länder ab März.

Auch der EU-Beihilferahmen für Coronahilfen wurde erneut verlängert und erweitert:

Damit gelten nun auch höhere Grenzen bei den deutschen Corona-Hilfen. Die Beihilferegelungen wurden durch die Europäische Kommission nochmals bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Darüber hinaus wurde der Förderrahmen je Unternehmen(sverbund) auf maximal 10 Mio. Euro erhöht.

Einzelheiten hierzu erhalten Sie unter www.ihk-nuernberg.de/ueberbrueckungshilfe