Die Corona-Krise führt zu herben Einbußen in der deutschen Wirtschaft. 69 Prozent der Unternehmen rechnen 2020 mit Umsatzrückgängen, das zeigt die jüngste DIHK-Blitzumfrage. Schon zu Beginn der Pandemie stellte die Bundesregierung Hilfen in großem Umfang zur Verfügung. Im Laufe des Jahres wurden die Programme angepasst und auch ausgebaut. Die Erfahrungen der Unternehmen aus den 79 IHK-Regionen gaben für die konkrete Ausgestaltung wichtige Impulse.

Erhebliche Mittel für Kurzarbeit, Kredite, Garantien, Beteiligungen

Die Politik hat die Möglichkeiten für den Bezug von Kurzarbeitergeld erweitert und flexibilisiert. In der Spitze befanden sich knapp sechs Millionen Beschäftigte in rund 600.000 Betrieben in Kurzarbeit.

Bei KfW-Sonderprogrammen für Unternehmen übernimmt der Bund deutlich höhere Risiken als zuvor. Beim KfW-Schnellkredit trägt die öffentliche Hand sogar das volle Kreditausfallrisiko. Seit November können auch kleinere Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern diesen Schnellkredit beantragen. Bislang hat die KfW aus ihren gesamten Sonderprogrammen mehr als 100.000 Kredite in Höhe von rund 47 Milliarden Euro bewilligt – zu großen Teilen an den Mittelstand. Über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) unterstützt die Bundesregierung vornehmlich Großunternehmen: Allerdings konnten von den hohen zur Verfügung gestellten Volumen bisher lediglich sieben Unternehmen mit einem Volumen in Höhe von insgesamt rund 6,5 Milliarden Euro profitieren. Eine Hürde für die breitere Nutzung des WSF war lange Zeit die ausstehende beihilferechtliche Klärung mit der EU.

Zuletzt stärkten Bund und Länder auch die Beteiligungsfinanzierung für den Mittelstand – insbesondere über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, Schwesterinstitutionen der Bürgschaftsbanken, und über einen Zwei-Milliarden-Euro-Fonds für Start-ups.
Zudem übernimmt der Bund mit einem Schutzschirm für Lieferketten und Warenkreditversicherungen im Volumen von 30 Milliarden Euro bis Mitte 2021 das Zahlungsausfallrisiko bei in- und ausländischen Lieferbeziehungen deutscher Unternehmen. Das stabilisiert insbesondere die deutsche Exportwirtschaft.

Zuschüsse: Von den Soforthilfen zur Überbrückungshilfe III

Auch eine große Zahl kleinerer Betriebe ist in der Krise unter erheblichen Druck geraten. Zu Beginn des ersten Lockdowns führten die IHKs binnen vier Wochen rund 400.000 Gespräche mit Unternehmerinnen und Unternehmern. Insbesondere für viele kleine und mittelgroße Betriebe sind Kredite bei starken Einnahmeeinbrüchen nur schwer zu stemmen.

Als erste Antwort darauf riefen Bund und Länder im März die Soforthilfe für Selbständige und Kleinunternehmen ins Leben: einen Zuschuss von maximal 5.000 Euro pro Monat, der betriebliche Fixkosten bei hohen Umsatzeinbrüchen teilweise decken sollte. Das Antragsverfahren war einfach, die Mittel wurden zumeist rasch überwiesen. Die Bilanz Ende Mai: 1,8 Millionen Anträge wurden bewilligt, knapp 14 Milliarden Euro ausbezahlt. Die Kehrseite: Es gab auch Betrugsfälle.

Hierauf reagierte die öffentliche Hand, indem die nachfolgenden Überbrückungshilfen u.a. über Steuerberater beantragt werden müssen. Der Höchstbetrag wurde zunächst auf 50.000 Euro pro Monat ausgeweitet (gut 127.000 Anträge, 1,4 Milliarden Euro bewilligt). Im Sommer erfolgte eine Weiterentwicklung zur „Überbrückungshilfe II“ (bisher rund 42.000 Anträge im Volumen von etwa 876 Millionen Euro). Die Überbrückungshilfe III, die von Januar bis Juni 2021 gelten soll, wird je nach Konstellation auf einen Maximalbetrag von bis zu 500.000 Euro pro Monat erhöht und um wichtige förderbare Kostenpositionen ergänzt – etwa Abschreibungen, Modernisierungsmaßnahmen und Ausfall- und Vorbereitungskosten für abgesagte Veranstaltungen.

Zwischenzeitlich führte die Bundesregierung als Kompensation für die Branchen, die von den Ende Oktober beschlossenen Betriebsschließungen betroffen sind, parallel bis Jahresende die sogenannte November- beziehungsweise Dezemberhilfe ein. Statt an den Fixkosten setzt diese Hilfe an den Umsätzen an – grundsätzlich werden 75 Prozent der Umsatzeinbußen zum Vorjahresmonat erstattet. Hierzu gibt es bisher rund 120.000 Anträge. Für die kurz vor Weihnachten beschlossenen weiteren Betriebsschließungen kommt die Überbrückungshilfe III zur Anwende

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