Die Politik stellt umfangreiche Gelder zur Unterstützung der Unternehmen in der Corona-Pandemie bereit. Doch für manche vor allem größere Unternehmen und größere mittelständische Unternehmen sind etliche Programme nicht gedacht, oder sie lohnen sich schlichtweg nicht aufgrund der festgelegten maximalen Förderhöhe (etwa bei der Überbrückungshilfe 150.000 Euro).

Hier kann der Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesregierung – kurz WSF – möglicherweise eine Unterstützung sein. Mittlerweile können Anträge zu diesem Programm online gestellt werden (https://wsf-antrag.pwc.de/).

Um Mittel aus dem WSF zu erhalten müssen zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt sein: mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme, mehr als 50 Mio. Euro Umsatz p.a., mehr als 249 Beschäftigte. Allerdings sind auch kleinere Unternehmen und sogar Start-ups nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sofern ihr Erhalt von besonderer Bedeutung ist. Darüber entscheidet dann ein Ausschuss mehrerer Bundesministerien.

Ziel des WSF ist die Stabilisierung von Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastruktur oder den Arbeitsmarkt hätte. Bausteine sind insbesondere: Garantierahmen von 400 Mrd. Euro mit bis zu 6 Jahren Laufzeit und bis zu 90%iger staatlicher Haftungsfreistellung zur Absicherung von Krediten einschließlich Kreditlinien, und Kapitalmarktprodukten im Fremdkapitalbereich, sowie Rekapitalisierungen bis zu 100 Mio. Euro zur direkten Stärkung des Eigenkapitals. Der WSF ist subsidiär zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten. Nur wenn diese keine wirtschaftlich tragfähige Lösung bieten oder nicht ausreichen, kommt eine Unterstützung durch den WSF in Betracht.

Weitere Informationen der Bundesregierung zum WSF

Informationen der IHK Nürnberg zu weiteren finanziellen Hilfen in der Corona-Krise