Am 8. Juli 2020 startet die Antragsplattform der Corona Überbrückungshilfe. Unternehmen können über ihre Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Zuschüsse von bis zu 150.000 Euro für die Monate Juni bis August beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Umsatz im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist. Ab Mittwoch, 8. Juli können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer für die Antragsplattform des Bundes registrieren und dort ab 10. Juli 2020 die Anträge für die Unternehmen stellen. Die IHK München für Oberbayern wird die Anträge zentral für ganz Bayern bearbeiten. Bei offenen Fragen erreichen bayerischen Unternehmen die eigens eingerichtete IHK-Überbrückungshilfe-Hotline Bayern unter 089/5116-1111.

https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-finanzielle-hilfen/soforthilfe-corona/