Die LfA Förderbank Bayern und der Europäische Investitionsfonds (EIF) bauen ihre erfolgreiche Zusammenarbeit für Start-ups weiter aus. Die LfA-EIF-Fazilität, ein Dachfonds zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für innovative Unternehmen, wird von LfA und EIF jeweils um 25 Millionen Euro auf insgesamt 250 Millionen Euro aufgestockt. Der Anteil der LfA beläuft sich damit auf 125 Millionen Euro. Der Fonds wurde auf Initiative des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, der LfA und des EIF geschaffen und investiert seit 2009 in Venture-Capital-Fonds in Bayern. Ziel ist es, das Wagniskapitalangebot im Freistaat für kleinere und mittlere Technologieunternehmen zu erweitern. Bislang sind Zusagen an über 40 Fonds und Business Angels mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat erfolgt. Über 100 bayerische Unternehmen haben bereits von Investitionen aus den Fonds der LfA-EIF-Fazilität profitiert.

Der Geschäftsführende Direktor des Europäischen Investitionsfonds, Alain Godard, kommentiert: „Der EIF ist hocherfreut sein Engagement für die LfA-EIF-Fazilität zur Unterstützung von KMU in Bayern weiter auszubauen. Die LfA-EIF-Fazilität investiert in VC-Fonds um Unternehmen den Zugang zu finanziellen Mitteln zu erleichtern. Unser Engagement wird weiter dazu beitragen, die Finanzierung von Unternehmen durch bestehende und neue Fondsmanager weiter zu fördern.“

Bayerns Wirtschaftsminister und LfA-Verwaltungsratsvorsitzender Hubert Aiwanger erklärt: „Mit der LfA-EIF-Fazilität konnten wir in den vergangenen Jahren viele junge Unternehmen in Bayern erfolgreich unterstützen. Der Zugang zu Wagniskapital ist gerade für Start-ups extrem wichtig, um die finanziellen Herausforderungen in der Anfangsphase zu stemmen. In der aktuellen, durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen Situation ist es noch entscheidender, Venture-Capital-Finanzierungen in Bayern zu stärken. Mit der weiteren Aufstockung des bayerisch-europäischen Dachfonds sorgt die LfA daher für die richtigen Impulse.“

Dr. Otto Beierl, Vorstandsvorsitzender der LfA, ergänzt: „Unsere Kooperation mit dem EIF für mehr Wagniskapital in Bayern ist ein großer Erfolg. Für jeden Euro den wir in den Dachfonds des EIF investiert haben, konnten bislang 13 Euro an zusätzlichem Kapital für bayerische Unternehmen generiert werden. So fließt ein Vielfaches unseres Mitteleinsatzes an bayerische Hightech-Gründer über Eigenkapital zurück. Im Interesse der bayerischen Start-ups weiten wir unser Engagement nun erneut aus. Für die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft ist es gerade jetzt in schwierigen Zeiten besonders wichtig, Gründern und Unternehmen wirkungsvoll unter die Arme zu greifen.“

Über den EIF:

Der Europäische Investitionsfonds (EIF) gehört zur Gruppe der Europäischen Investitionsbank. Seine Aufgabe besteht im Wesentlichen darin, kleinsten sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa den Zugang zu Finanzierungsmitteln zu erleichtern. Der EIF setzt dazu verschiedene Instrumente ein, die von Risiko- und Wachstumskapital über Garantien bis hin zu Mikrofinanzierungen reichen und die speziell auf die Kunden zugeschnitten sind. Mit seinen Finanzierungen fördert der EIF die Ziele der EU in den Bereichen Unternehmertum, Innovation, Wachstum, Beschäftigung und Regionalentwicklung.

Über die LfA:

Die LfA ist seit 1951 die staatliche Spezialbank zur Förderung des Mittelstands in Bayern. Die Förderkredite werden grundsätzlich bei den Hausbanken der Unternehmen beantragt und über diese ausgereicht. Neben zinsgünstigen Förderkrediten umfasst das Angebot der LfA Risikoübernahmen durch Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Garantien sowie Eigenkapital über Beteiligungsgesellschaften aus der LfA-Gruppe (BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, Bayern Kapital GmbH). Um den Wirtschaftsstandort Bayern zu stärken, unterstützt die LfA auch Infrastrukturvorhaben. Im Geschäftsjahr 2019 lag die Gesamtförderleistung der LfA für die bayerische Wirtschaft bei rund 2,58 Milliarden Euro.

Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bietet die LfA-Förderberatung: Telefon 089 / 21 24 – 10 00

(Quelle: Pressemitteilung der LfA vom 24.06.2020)