Die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung haben umfangreiche Maßnahmen eingeleitet, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Ein wichtiges Instrument sind Soforthilfen/Überbrückungshilfen sowie die Förderkredite der staatlichen Förderbanken KfW und LfA, die ausgebaut und an die aktuellen Umstände angepasst wurden. Diese Förderkredite müssen bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden.

Die wesentlichen Angebote (Stand 05.10.2020):

Soforthilfen/Überbrückungshilfe:

Die bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung haben bis zum 31. Mai 2020 Soforthilfen für Unternehmen mit Liquiditätsengpass zur Verfügung gestellt. Bayerische Unternehmen können die nachfolgende bundesweite Überbrückungshilfe seit 10. Juli 2020 beantragen.

In Phase I der Überbrückungshilfe können Zuschüsse für die Monate Juni bis August 2020 beantragt werden.

Wichtig: Anträge für Phase I der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 9. Oktober 2020 gestellt werden. Nach dieser Frist eine Antragstellung für Phase I nicht mehr möglich.

Phase II der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die zweite Phase können voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden.

Weitere Informationen

„Schnellkredite“ der KfW Bankengruppe und der LfA Förderbank Bayern:

Die Schnellkredite von KfW und LfA können bis 31. Dezember 2020 beantragt werden und geben die Chance auf Kredite ohne Sicherheiten, bei entsprechend höherem Zinssatz.

Der LfA-Schnellkredit richtet sich an bayerische Kleinunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern und schließt die bisherige Lücke des KfW-Schnellkredits, den nur Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern beantragen können. Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten maximal 50 000 Euro, mit bis zu zehn Mitarbeitern maximal 100 000 Euro. Die Unternehmen müssen seit dem 1. Oktober 2019 am Markt sein und einen Gewinn erzielt haben. Die Corona-Soforthilfe wird von der Höchstsumme des Kredits abgezogen. Die Kreditlaufzeit beträgt fünf oder zehn Jahre. Die Zinsen sind auf jährlich drei Prozent festgelegt. Der Schnellkredit ist jederzeit rückzahlbar.
Bei größeren Firmen mit mehr als zehn Mitarbeitern greift dann der KfW-Schnellkredit mit ähnlichen Konditionen. Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitern erhalten maximal 500 000 Euro. Unternehmen von 51 bis 250 Mitarbeiter können maximal 800 000 Euro beantragen. Die Unternehmen müssen seit dem 1. Januar 2019 am Markt sein und Gewinn erwirtschaftet haben.

Schutzschirm-Kredit der LfA:

Ergänzend hat die LfA den Corona-Schutzschirm-Kredit mit besonders niedrigem Zinssatz und einer Haftungsfreistellung für die Hausbanken in Höhe von 90 Prozent aufgelegt. Bankübliche Sicherheiten werden verlangt.

Verbesserung bestehender Kreditprogramme:

Zudem haben LfA und KfW bei einigen bestehenden Kreditprogrammen die Zinsen gesenkt und bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichterte Risikoübernahmen von 80 bis 90 Prozent ermöglicht. Grundvoraussetzung ist, dass die Unternehmen zum 31. Dezember 2019 nicht „in wirtschaftlichen Schwierigkeiten“ gewesen sind und dass nach Einschätzung der Hausbank zu erwarten ist, dass sie die Darlehen nach Überwindung der derzeitigen – durch die Corona-Krise bedingten – Probleme planmäßig bedienen können. Auch hier werden bankübliche Sicherheiten verlangt.

Eine Übersicht der aktuellen staatlichen Kreditprogramme der Förderbanken KfW und LfA in der Corona-Krise finden Sie hier:

www.ihk-nuernberg.de/corona-virus-hilfen

Checkliste zur Liquiditätssicherung zum Download (auch in Fremdsprachen):

Damit Sie nicht den Überblick verlieren und schnell die Hilfe bekommen, die Sie benötigen, hat die IHK Nürnberg für Mittelfranken wichtige Themen in der nachfolgenden Checkliste zusammengefasst. Die Verlinkungen führen zu aktuellen Hinweisen und Hilfestellungen für Ihr Unternehmen.

www.ihk-nuernberg.de/corona-checkliste

Tipps zur Vorbereitung auf das Bankgespräch:

Die IHK Nürnberg steht im engen Austausch mit den regionalen Banken vor Ort. Auf unserer Website geben wir Ihnen Hinweise und Tipps wie Sie Ihr Gespräch mit der Hausbank in der Corona-Krise gut vorbereiten.

www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-finanzielle-hilfen/tipps-fuer-bankgespraeche-in-der-corona-krise/

Zuschuss für Unternehmensberatung:

Bei der Suche nach Wegen aus der Krise, können Unternehmen im Rahmen des Programms „Förderung unternehmerischen Know-how’s“ einen Zuschuss zu den Kosten eines Unternehmensberaters erhalten.

Möglich sind Förderungen für Jung- und Bestandsunternehmen (bis zu 50 Prozent Zuschuss) sowie für Unternehmen in Schwierigkeiten (bis zu 90 Prozent Zuschuss). Die IHK Nürnberg ist Regionalpartner in diesem Programm und berät zu Fördervoraussetzungen. Sie stellt die erforderlichen Bescheinigungen aus, die bei der Onlineantragstellung von Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten erforderlich sind.

Alternativ ist auch eine Förderung über das Programm „unternehmensWert:Mensch“ (bis zu 50 bis 80 Prozent Zuschuss, je nach Mitarbeiterzahl) möglich.  Das Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung einer zukunftsfähigen und beteiligungsorientierten Personalarbeit. Beim ergänzenden Programmzweig „unternehmensWert:Mensch plus“ (bis zu 80 Prozent Zuschuss) werden kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und die Gestaltung der digitalen Transformation in Lern- und  Experimentierräumen zu gestalten und erproben. Die IHK Nürnberg ist erster Ansprechpartner in der Region. Sie berät zu Fördervoraussetzungen und hilft den Unternehmen, den jeweiligen Beratungsbedarf zu ermitteln.

www.ihk-nuernberg.de/coaching

Weitere Hilfestellungen der IHK Nürnberg in der Corona-Krise zu weiteren Themen:

Im Kampf gegen das Corona-Virus sind die Einschränkungen nicht nur im persönlichen Leben, sondern auch im wirtschaftlichen Bereich deutlich spürbar. Die Auswirkungen auf den Alltag der Menschen sind immens. Unternehmen stehen dabei vor großen Herausforderungen: Was tun, wenn Arbeit ausfällt? Wie funktioniert Kurzarbeit? Gibt es Förderung in Notlagen? Wie sind die arbeitsrechtlichen Regelungen bezüglich Dienstreisen, wie für Homeoffice? Und wie sieht es im Vertragsrecht und Reiserecht aus?

Antworten auf die vielen Fragen sowie weitere hilfreiche Links finden Sie unter:

www.ihk-nuernberg.de/corona-virus