Die Sorgen des Mittelstands um die Unternehmensnachfolge nehmen weiter zu. Im Jahr 2017 haben sich 6.674 Senior-Unternehmer/innen an ihre IHK gewandt, ein abermaliger Rekord in der Historie des DIHK-Reports zur Unternehmensnachfolge seit 2007. Mit 47 Prozent hatte fast jeder zweite Unternehmer zum Zeitpunkt der Beratung noch keinen passenden Nachfolger in Sicht, ebenfalls ein neuer Höchststand. Von den beratenen potenziellen Nachfolgern hatten sogar 70 Prozent zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht das passende Unternehmen gefunden, auch das ein neuer Rekord.

Für hohe Verunsicherung sorgen weiterhin die nach wie vor nicht geklärten Fragen bei der Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts. Mittlerweile berichten 25 Prozent der potentiellen Nachfolger in der IHK-Beratung, dass die Unsicherheit bei der Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts die familieninterne Nachfolge erschwert – so viel wie noch nie seit Erhebung dieser IHK Statistik.

Das Unternehmertum hat ohnehin derzeit in Deutschland keinen leichten Stand. 18 Prozent der von den IHKs beratenen älteren Unternehmer würden sich heutzutage nicht mehr selbstständig machen. Mehr als 1.000 Alt-Inhaber, deren Unternehmen zur Nachfolge anstehen, vertraten im Jahr 2017 diese These. Vor allem der Fachkräftemangel und die zunehmende Bürokratie führen laut IHK-Experten zu dieser negativen Stimmung vieler Senior-Unternehmer.

Lichtblick: Die IHKs verzeichnen steigendes Interesse an Themen der Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge. So nahmen deutliche 14 Prozent mehr Senior-Unternehmer und Nachfolgeinteressenten an IHK-Nachfolgetagen, -Seminaren und Beratungen teil, insgesamt 23.501. Damit wirkt sich auch die kontinuierliche Arbeit der IHKs aus, für die Herausforderungen und Chancen der Unternehmensnachfolge zu sensibilisieren. Frauen stellten im Jahr 2017 ein Viertel aller Interessenten an der Übernahme eines Unternehmens – ein Rekordwert.

Dringender Handlungsbedarf besteht in punkto Erbschaftsteuer. Viele Unternehmen müssen mit Mehrbelastungen rechnen. Doch es ist derzeit kaum möglich, betriebswirtschaftlich sichere Szenarien auszuarbeiten. Jetzt liegt eine Richtlinie zum Umsetzung auf dem Tisch. Politik und Behörden müssen nun mit Hochdruck an einer mittelstandsfreundlichen Umsetzung des neuen Erbschaftsteuerrechts arbeiten. Zwei Jahre nach der gesetzlichen Neuregelung brauchen die Unternehmen endlich eine praktikable und mittelstandsfreundliche Anwendung.

Aber auch auf anderen Feldern muss die Politik für Entlastung sorgen. So haben die Belastungen durch Bürokratie überhandgenommen. Es ist dringend spürbarer Abbau erforderlich. Die Politik sollte deshalb rasch die Eckpunkte eines Bürokratieentlastungsgesetzes III fixieren und umsetzen. Auch bei der Wegzugsbesteuerung und bei der Grunderwerbssteuer müssen Belastungen reduziert bzw. vermieden werden.

Den aktuellen Report finden Sie hier:

https://www.dihk.de/

(Quelle: DIHK)