Bayern schickt sich an, einen weiteren digitalen Trumpf auszuspielen – genauer gesagt sogar sieben. Exakt so viele neue Digitale Gründerzentren (DGZ) sollen künftig das Start-up-Ökosystem im Freistaat bereichern. Dazu hat die Staatsregierung einen Wettbewerb ausgerufen, um neue Standorte außerhalb der Großräume München und Nürnberg für die Förderung auszuwählen.

Bayerns Wirtschaftsminister Franz Josef Pschierer erläutert den Leitgedanken der engen Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft, von Start-ups mit etablierten Unternehmen und potenziellen Investoren: „Bayern hat ausgezeichnete Gründer, innovative Unternehmen und ein starkes öffentliches Angebot zur Unterstützung von Start-ups. Mit der Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung haben wir mit zwölf operativen Digitalen Gründerzentren an 22 Standorten bereits Maßstäbe gesetzt. Diese Unterstützung bauen wir weiter aus und werden in allen Regierungsbezirken außerhalb der Ballungsräume ein weiteres Digitales Gründerzentrum einrichten und Bayern so zu einer der ersten Adressen für Gründer in Europa machen. Zentral ist dabei das gemeinsame Engagement von Wirtschaft, Forschung und Kommunen. Insgesamt investieren wir 5,5 Milliarden Euro in die digitale Zukunft unseres Landes bis Ende 2022 – mehr als jedes andere Bundesland.“

 

Die aktuelle Förderinitiative setzt sich aus den zwei bewährten Komponenten zusammen: Der erste Teil ist die Übernahme von Infrastrukturkosten von in der Regel bis zu 75 % für Anmietung, ggf. Aus- oder Umbau der Flächen und für die Erstausstattung. Als zweiter Teil des Programms werden Netzwerkaktivitäten mit bis zu 50 % der Kosten unterstützt. Der Betrieb der Infrastruktur als Digitales Gründerzentrum muss dabei von den Partnern vor Ort finanziert werden und für mindestens 15 Jahre gesichert sein. Das große regionale Engagement sichert die Qualität der Bewerbungen.

Das Auswahlverfahren verläuft in zwei Stufen: In der Vorrunde können bis zum 31.8.2018 Kurzkonzepte für Gründerzentren eingereicht werden, die entweder neu entstehen oder an bereits bestehende DGZ angedockt werden sollen. Diese Kurzkonzepte werden von einer unabhängigen Expertenjury begutachtet und im September dem Ministerrat vorgelegt, der die Finalisten auswählt. Diese dürfen in der zweiten Stufe ausgearbeitete Konzepte einreichen (bis zum 09.11.2018), aus denen der Ministerrat schließlich die sieben Gewinner wählt.

Alle Details zum Wettbewerb für die neuen Digitalen Gründerzentren finden Sie hier:

https://www.gruenderland.bayern/fileadmin/user_upload/gruenderlandportal/dokumente/2018-07-12_Call_7_neue_DGZ.pdf

Eine Übersicht aller Digitalen Gründerzentren in Bayern finden Sie hier:

https://www.gruenderland.bayern/gruenderzentren/digitale-gruenderzentren/