Die EU-Kommission hat im März 2018 einen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums („Sustainable Finance“) veröffentlicht. Dieser soll dazu beitragen, die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Im Kern: Kapitalflüsse sollen gezielt in nachhaltige Projekte und Unternehmen gelenkt werden.
Die im Juni 2020 durch das EU-Parlament verabschiedete Taxonomie-Verordnung ist Kernstück dieses EU-Aktionsplans. Sie soll ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten schaffen. Mit der Taxonomie-Verordnung kommen aber auch sukzessive neue Anforderungen und Verpflichtungen, zunächst zum Klima- und Umweltschutz, auf die Finanzmarktteilnehmer und Unternehmen (aktuell für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern) zu.
Das Bundeskabinett hat nun am 5. Mai diesen Jahres die erste deutsche Strategie für Nachhaltige Finanzierung („Sustainable Finance“) beschlossen, um die Ziele des EU-Aktionsplans zu unterstützen und voranzutreiben. Die Strategie verfolgt das Ziel, Investitionen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu mobilisieren und adressiert zugleich die zunehmenden Klimarisiken für das Finanzsystem. Zum Maßnahmenkatalog zählen Umschichtungen der Anlagen des Bundes in nachhaltige Anlageformen, Nachhaltigkeits-Kennzeichnungen für Verbraucher*innen (Nachhaltigkeitsampel) und neue Nachhaltigkeits-Berichtspflichten für Unternehmen.
Der Abschlussbericht des Sustainable Finance-Beirats der Bundesregierung „Shifting the Trillions – Ein nachhaltiges Finanzsystem für die Große Transformation“ war eine Grundlage bei der Erstellung der Deutschen Sustainable Finance-Strategie.
Das ausführliche Strategiepapier der Bundesregierung finden Sie hier:
Strategie für Nachhaltige Finanzierung („Sustainable Finance“)
Informationen zum Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung finden Sie hier:
(Quelle: www.bundesfinanzministerium.de)
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