Zum Welttag der Kreativität und Innovation am 21. April zieht das Bayerische Wirtschaftsministerium eine sehr positive Bilanz zum Förderprogramm „Innovationsgutschein für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe“. Seit dem Start im Jahr 2009 haben kleine Betriebe aus Bayern insgesamt 36,6 Mio. Euro erhalten. Das Forschungs- und Technologieförderprogramm unterstützt diese Unternehmen dabei, neue oder verbesserte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu planen, entwickeln und umzusetzen. Seit Programmstart wurden so bereits über 4 000 Projekte mit bis zu 40 000 Euro gefördert.

Gemeinsam mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) und der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern (BHT) wurde die Förderung in den vergangenen Jahren ausgeweitet und verbessert. Dadurch haben sich die Zahl der bewilligten Anträge und der bewilligten Summe von 2018 bis 2020 verdoppelt auf 238 Anträge bzw. 3 Mio. Euro.

Gefördert werden Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungspartner, beispielsweise durch Machbarkeitsstudien, Konstruktionsleistungen oder auch Produkttests zur Qualitätssicherung. Mit dem Innovationsgutschein Standard werden Projekte gefördert, bei denen die zuwendungsfähigen Kosten mindestens 4 000 Euro und maximal 30 000 Euro betragen. Bei einer Zusammenarbeit mit einer universitären bzw. vergleichbaren Forschungseinrichtung kommt der Innovationsgutschein Spezial in Betracht, hier betragen die maximalen Kosten bis zu 80 000 Euro. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 40 Prozent und erhöht sich bis auf maximal 60 Prozent. Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über Bayern Innovativ. Hier können sich interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer auch beraten lassen.

(Quelle: Pressemeldung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)

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