Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows mit Wirkung zum 1. Januar 2021 um zwei Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Anträge können seit dem 01. Januar 2021 gestellt werden.

Ab 1. Januar 2021 gilt:

  • Jung- und Bestandsunternehmen können im Verlängerungszeitraum nur eine Förderung für eine Unternehmensberatung beantragen (Allgemeine Beratung oder Spezielle Beratung).
  • Unternehmen in Schwierigkeiten können neben der Unternehmenssicherungsberatung noch einen Antrag auf Förderung einer Folgeberatung stellen.
  • Es ist ausgeschlossen, dass ein Unternehmen im Verlängerungszeitraum der Richtlinie zunächst als Jung-, später als Bestandsunternehmen und/oder ggf. als Unternehmen in Schwierigkeiten Anträge auf Förderung stellt.
  • Die bisher gewährten Förderzuschüsse der Richtlinie bis 31. Dezember 2020 werden dabei nicht berücksichtigt.
  • Ab 1. Januar 2021 können unverbindliche Inaussichtstellungen (Erlaubnis zum Maßnahmenbeginn) nur noch erteilt werden, wenn das gewählte Beratungsunternehmen vom BAFA freigeschaltet ist (Die erweiterten Anforderungen an das Beratungsunternehmen entnehmen Sie bitte auch den BAFA-Merkblättern „Beraterauswahl“ und „Beraterregistrierung“).
  • Die Anforderungen an die Beratung und den Beratungsbericht wurden erweitert (siehe bitte BAFA-Merkblatt „Beratung und Beratungsbericht“)

Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Ansprechpartnerin bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken:
Simone Brunner
Telefon: 0911/1335-1315
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