Gute Neuigkeiten zur Überbrückungshilfe:
Die Antragsfrist bei Phase I der Überbrückungshilfe für die Fördermonate Juni bis August 2020 wurde nochmals bis zum 9. Oktober 2020 verlängert.
Nach dieser Frist ist eine Antragstellung für Phase I nicht mehr möglich und es beginnt Phase II, die die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfasst. Anträge für die zweite Phase können voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden.
Die Grundstruktur der Überbrückungshilfe als branchenoffenes Zuschussprogramm zu den Fixkosten bleibt auch in der Verlängerung und der neuen Phase erhalten.
Mit Phase II wurden jedoch viele Verbesserungen für die Unternehmer eingeführt: Insbesondere Unternehmen, bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene- und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist, sollen noch besser erreicht werden.
Dazu werden folgende Änderungen am Programm hinsichtlich der Antragsberechtigung und der Förderhöhe vorgenommen:
Statt des starren Zugangskriteriums eines 60-prozentigen Umsatzrückgangs im April und Mai können künftig all die Unternehmen Überbrückungshilfe beantragen, die entweder im Zeitraum April bis August einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von 30 Prozent oder die in zwei zusammenhängenden Monaten innerhalb dieses Zeitraums einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent erfahren haben.
Was die Förderhöhe angeht, werden die KMU-Deckelbeträge von 9.000 Euro und 15.000 Euro ersatzlos gestrichen und die Fördersätze gestaffelt auf bis zu 90 Prozent erhöht. Außerdem wird die Untergrenze, ab der Unternehmen Förderung erhalten können, von 40 Prozent auf 30 Prozent Umsatzeinbruch abgesenkt und die Personalkostenpauschale wird von 10 Prozent auf 20 Prozent erhöht.
Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Die IHK-Organisation hatte sich dafür eingesetzt, die Kriterien der Überbrückungshilfe schnell wirtschaftsnah anzupassen – insbesondere beim Kriterium des Umsatzrückgangs, das wir als zu streng kritisiert hatten.
Hier finden Sie alles zur Überbrückungshilfe sowie Details zur Antragstellung und die Kontaktinformationen der „IHK-Überbrückungshilfe-Hotline Bayern“.
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