Der Bund hat ein zwei Milliarden Euro Hilfspaket für Startups oder kleine Unternehmen auf den Weg gebracht. Es besteht aus zwei Säulen. Ziel ist es Start-ups und kleine Mittelständler mit passgenauen Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen.

Säule 1: Hilfen für Start-ups, die sich über private Wagniskapitalfonds (VCs) finanzieren – Corona Matching Fazilität

Das Programm „Corona-Matching-Fazilität“ (CMF) wird über die KfW-Capital abgewickelt und richtet sich an private Wagniskapitalgeber. KfW Capital unterstützt mit der Corona Matching Fazilität Start-ups und junge Unternehmen,

  • die einen starken Deutschlandbezug haben,
  • zum 31.12.2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren und
  • an denen private Venture Capital-Fonds beteiligt sind.

Der Venture Capital-Fonds muss ein privater europäischer Fonds sein.

Die Unterstützung erfolgt indirekt: Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihren Venture Capital-Geber und sprechen Sie ihn auf die Corona Matching Fazilität an. Den Antrag stellt dann der Venture Capital-Geber bis zum 31.12.2020 – entweder bei KfW Capital oder beim Europäischen Investitionsfonds (EIF).

Nähere Informationen finden Sie hier:

Säule 2: Direkthilfen für Gründer ohne Risikokapitalgeber

Für Start-ups und kleine Mittelständler, die keinen Zugang über die Corona Matching Fazilität haben, werden weitere Wege zur Sicherstellung ihrer Finanzierungen eröffnet.

Die KfW unterstützt auch Start-ups und kleine Unternehmen, an denen kein Venture Capital-Fonds beteiligt ist bzw. die über ihren Venture Capital Fonds hinaus weitere Unterstützung in Anspruch nehmen wollen. Gefördert werden Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel).

Voraussetzung:

  • Sie haben Ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt in Deutschland
  • Ihr Unternehmen war zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Ihr Gruppenumsatz liegt bei max. 75 Mio. Euro

Die Unterstützung erfolgt als individuelle Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierung, die Sie beim Landesförderinstitut Ihres Bundeslandes oder einem vom Landesförderinstitut eingebundenen Intermediär bis zum Jahresende beantragen können. Die Finanzierung wird im Rahmen der Regelung zu den EU-Kleinbeihilfen gewährt und durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Der öffentliche Förderanteil je Finanzierung liegt bei maximal 800.000 Euro. Die für die Finanzierung gewährte Haftungsfreistellung erhöht Ihre Chance deutlich, eine Zusage zu erhalten. Eine Einbindung privater Kapitalgeber wie z. B. Business Angels zur Darstellung der Gesamtfinanzierung ist möglich, jedoch nicht verpflichtend.

Bayerische Unternehmen wenden Sie sich zur Beantragung bitte an:

Weitere Informationen zu Finanzhilfen in der Corona-Krise finden Sie auf der Website der IHK Nürnberg für Mittelfranken.

https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-finanzielle-hilfen/ 

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https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/