Firmenchefs, die sich zur Ruhe setzen möchten, haben immer größere Schwierigkeiten, einen Nachfolger zu finden. Das zeigt der im Dezember 2019 vorgestellte „DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2019“. Demnach suchten im Berichtsjahr 2018 insgesamt 6.911 Alt-Inhaber den Rat ihrer IHK, das bedeutet einen Zuwachs von vier Prozent gegenüber 2017 und einen abermaligen Rekord. Verschärfend kommt hinzu: 48 Prozent hatten zum Zeitpunkt der Beratung noch keinen Nachfolger in Aussicht.

Besonders im Osten fällt die Suche nach neuen Unternehmenslenkern schwer. Mit 54 Prozent sind dort sogar mehr als die Hälfte der Senior-Chefs beim Erstbesuch der IHK noch ohne Nachfolgerin oder Nachfolger. Das gilt vor allem für Einzelhändler sowie Hotel- und Gastronomiebetriebe. Damit bedeutet die Unternehmensnachfolge in vielen Regionen Ostdeutschlands auch eine große regionalpolitische Herausforderung.

Die aktuelle Umfrage zeigt, dass die Politik mehr für einen erfolgreichen Generationenwechsel tun muss, in erster Linie mit Blick auf den nach wie vor hohen bürokratischen Aufwand: Die Mehrheit der an einer unternehmerischen Zukunft Interessierten bewertet Bürokratie als „große Hürde“.

Nach Einschätzung des DIHK muss die Unternehmensnachfolge insgesamt deutlich einfacher und schneller möglich sein. Wichtige Antworten liefern dabei digitale Lösungen und E-Government. So sollten Genehmigungen an einer zentralen Stelle abrufbar sein und Doppelmeldungen der Vergangenheit angehören.

Positive Anreize für potenzielle Unternehmer würden außerdem gesetzt, wenn die Bundesregierung schnell die 100 wichtigsten Verwaltungsleistungen für Unternehmen online zur Verfügung stellte.

Immerhin rund 20 Prozent der Alt-Inhaber und der Nachfolge-Interessenten ärgern sich auch über Unsicherheiten bei der Anwendung des neuen Erbschaftsteuergesetzes. Deshalb darf die Richtlinie zur Umsetzung des neuen Gesetzes in der Verwaltungspraxis nach Auffassung des DIHK nicht zu noch höheren steuerlichen Belastungen bei der Nachfolge führen.

So sollte bei der Unternehmensbewertung die Nutzung des vereinfachten Ertragswertverfahrens auch von der Finanzverwaltung akzeptiert werden – ohne weitere aufwendige Begutachtungen und ergänzende andere Bewertungsverfahren.

Und auch bei der Wegzugsbesteuerung und der Reform der Grunderwerbsteuer drohen Hürden für die Unternehmensnachfolge, die mit einer mittelstandsfreundlichen Ausgestaltung der jeweiligen Regelungen vermieden werden könnten.

Die DIHK-Umfrage „Unternehmensnachfolge wird zur immer größeren Herausforderung – besonders im Osten“, steht hier – ebenso wie die Vorjahresausgabe – zum Download bereit:

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