Zahlreiche Unternehmen sind bereits heute per Gesetz verpflichtet, über Nachhaltigkeitsthemen im Rahmen der sogenannten nichtfinanziellen Erklärung zu berichten. Die Offenlegungspflichten gelten bislang für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern. Zug um Zug wird die Berichtspflicht nun auf weitere Unternehmen ausgeweitet. Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstattung „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD), mit der die bisherige „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD) abgelöst wird.

Damit steigt die Zahl der betroffenen Unternehmen von bisher 500 auf rund 15 000 Unternehmen. Allerdings wird die Berichtspflicht stufenweise eingeführt – abhängig von der Größe beziehungsweise von den Eigenschaften der Unternehmen: Zunächst sind die Unternehmen, die bereits heute schon einen sogenannten CSR-Bericht beziehungsweise einen nicht-finanziellen Bericht erstellen müssen, verpflichtet, ab 2025 über die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, den erweiterten Nachhaltigkeitsbericht nach der neuen CSRD zu erstellen. Unternehmen, die bisher nicht nach NFRD berichtspflichtig waren, müssen erstmalig über das Geschäftsjahr 2025, börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen erstmalig über das Geschäftsjahr 2026 berichten.

Die Berichterstattung der großen Unternehmen hat nach einheitlichen europäischen Standards zu erfolgen, den sog. „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS). Die ESRS sind integraler Bestandteil der CSRD, und damit verpflichtend anzuwenden. Für börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen folgt ein verpflichtender Standard (sog. LSME) mit geringeren Anforderungen. Ebenso wird es einen freiwilligen Berichtsstandard für nicht kapitalmarktgelistete kleinere und mittelständische Unternehmen (sog. VSME) geben. Diese werden innerhalb von Lieferketten oder bei der Kreditvergabe zunehmend gefordert sein, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Entwürfe von LSME und VSME liegt bereits vor. Die Verabschiedung auf EU-Ebene wird noch in 2024 erwartet.

Weiterführende Informationsveranstaltungen/Webinare:

Die bayerischen IHKs und das Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) im bayerischen Landesamt für Umwelt laden Sie am 21. Februar 2024, 10.30 bis 12 Uhr, herzlich ein zum IZU-Webseminar: „In 10 Schritten zur CSRD – Wie bereite ich mein Unternehmen auf die neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten vor?“.

Melden Sie sich hier an: IZU-Webseminar: In 10 Schritten zur CSRD (ihk-muenchen.de)

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) informiert mit einem Webinar am Donnerstag, 22. Februar 2024, 10 bis 11.30 Uhr, über den geplanten freiwilligen Berichtsstandard

Melden Sie sich hier an: https://event.dihk.de/spotlightnachhaltigkeitsberichterstattung2202024).

Weitere Informationen zum Thema:

Alles zum Thema unter: www.ihk-nuernberg.de/susutainable-finance.de