Die bayerische Gründungs- und Wachstumsfinanzierung über die LfA Förderbank Bayern wird einfacher und flexibler. Mit dem neuen „Gründungs- und Wachstumskredit“ unterstützt die LfA Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler künftig mit einem einfachen und schlanken Produkt. Der Gründungs- und Wachstumskredit löst ab 1. Januar 2024 die bisher getrennten Programme Startkredit und Investivkredit ab.
Im Vergleich zur bisherigen Förderung bietet das neue Kreditprogramm einheitliche und deutlich vereinfachte Regelungen für die Förderung von Gründungen und etablierten Unternehmen. Dadurch werden der Kreditzugang für die Betriebe und die Bearbeitung für die Hausbanken spürbar erleichtert. Anders als in der bisherigen Förderung gibt es im Gründungs- und Wachstumskredit keinen Darlehensmindestbetrag. Die Mitteleinsatzfrist wird hier und in weiteren Förderprogrammen der LfA auf 12 Monate erhöht. Das Angebot an Kreditlaufzeiten wird erweitert und verbessert. Es reicht künftig von 2 bis zu 20 Jahren. Zudem sind sogar Zinsbindungen von bis zu 20 Jahren möglich. Bis zu einer Darlehenshöhe von 2 Millionen Euro kann die LfA bei Bedarf 60 Prozent des Kreditrisikos durch eine Haftungsfreistellung übernehmen. Antragsteller, die Vorhaben in bestimmten strukturschwachen bayerischen Regionen, der sog. „GuW-Fördergebietskulisse“, durchführen, profitieren überdies von zusätzlich vergünstigen Zinssätzen.
Anträge auf den neuen Gründungs- und Wachstumskredit können ab dem 1. Januar 2024 über die Hausbanken der Unternehmen und Gründer bei der LfA gestellt werden. Der Kredit wird zinsgünstig aus dem ERP-Förderkredit KMU der KfW refinanziert.
Wirtschaftsminister und LfA-Verwaltungsratsvorsitzender Hubert Aiwanger: „Unser Bayerisches Mittelstandskreditprogramm hat sich über die Jahrzehnte bewährt. Die aktuelle Modernisierung macht das Angebot für den Mittelstand noch besser. Besonders wichtig ist uns dabei, den Zugang zu den Förderungen zu vereinfachen. Zeit ist Geld – das gilt besonders bei den Unternehmen. Der Aufwand für die Beantragung der Kredite muss deshalb so gering wie möglich sein. Das haben wir geschafft.“
Dr. Bernhard Schwab, Vorstandsvorsitzender der LfA, erläutert: „Förderung muss einfach, schlank und flexibel sein. Deshalb haben wir unsere Gründungs- und Wachstumsförderung neu aufgestellt. Durch die weiter optimierten, verschlankten und zudem vereinheitlichten Förderbestimmungen im neuen Gründungs- und Wachstumskredit schaffen wir eine deutliche Verbesserung für den bayerischen Mittelstand und die Hausbanken.“
Die LfA ist seit 1951 die staatliche Spezialbank zur Förderung des Mittelstands in Bayern. Die Förderkredite werden grundsätzlich bei den Hausbanken der Unternehmen beantragt und über diese ausgereicht. Um den Wirtschaftsstandort Bayern zu stärken, unterstützt die LfA auch Infrastrukturvorhaben. Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bietet die LfA-Förderberatung: Telefon 089 / 21 24 – 10 00
(Quelle: LfA, Pressemitteilung | 18.12.2023)
Beratung der LfA in Mittelfranken:
Repräsentanz der LfA Förderbank Bayern
Holger Tietze
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
Telefon: 0911 / 810 08 – 14
Telefax: 0911 / 810 08 – 50
E-Mail: nuernberg@lfa.de
Beratungssprechtag Finanzierung – ein gemeinsames Angebot von IHK und LfA:
Einmal monatlich lädt die IHK Nürnberg für Mittelfranken zusammen mit der LfA Förderbank Bayern (LfA) zum Beratungssprechtag Finanzierung ins Haus der Wirtschaft am Hauptmarkt in Nürnberg ein. Hierbei kann es sich sowohl um Gründungs-, Nachfolge- als auch Wachstumsfinanzierungen handeln.
Die Finanzierungsexperten der IHK Nürnberg und der LfA Förderbank Bayern (LfA) nehmen sich für Sie Zeit. Es werden persönliche Gesprächstermine vergeben von ca. 60 Minuten im Zeitraum von 9:00-15:00 Uhr.
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