Die LfA unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung der Energiepreiskrise und anderer wirtschaftlicher Auswirkungen im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine mit Krediten und Risikoübernahmen. Die Beantragung und Auszahlung der Programme erfolgt über Ihre Hausbank (Bank oder Sparkasse). Die LfA bearbeitet keine Direktanträge.

Energieliquiditätskredit

Der Energieliquiditätskredit mit obligatorischer 80-prozentiger Haftungsfreistellung dient zur Unterstützung bayerischer Unternehmen und Freiberufler, die von den steigenden Energiepreisen infolge des Ukraine-Krieges betroffen sind.

Wer ist antragsberechtigt?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) von bis einschließlich 500 Millionen Euro, sofern sie von den steigenden Energiepreisen direkt oder indirekt betroffen sind.

Was wird finanziert?

Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel.

Wie hoch sind Darlehensmindest- und -höchstbetrag?

Es ist ein Darlehensbetrag zwischen 10.000 Euro und 10 Millionen Euro möglich.

Wer übernimmt das Kreditausfallrisiko?

Die LfA übernimmt 80 % und die Hausbank 20 % des Kreditausfallrisikos (80-prozentige Haftungsfreistellung, rückverbürgt durch den Freistaat Bayern)

Konditionen

  • Laufzeit: bis zu 10 Jahre (flexible Tilgungsfreijahre 2/1/0)
  • Zinssatz: Vorzugskonditionen am unteren Ende der Marktzinssätze. Aktuelle Zinssätze können Sie unter www.lfa.de/konditionen abrufen.

Wie läuft das Verfahren?

  • Das Unternehmen beantragt den Kredit bei seiner Hausbank.
  • Bis zu einem LfA-Gesamtrisiko von 250.000 Euro gilt ein vereinfachtes Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren; die LfA verzichtet auf eine eigene Risikoprüfung.
  • Der Kreditantrag wird von der LfA geprüft, zugesagt und über die Hausbank ausgezahlt.

Ukraine-Bürgschaften

Mit den Ukraine-Bürgschaften können die Hausbanken den Unternehmen, die von der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine betroffen sind, umfangreiche Finanzierungshilfen gewähren.

Wer ist antragsberechtigt?

Unternehmen mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) von bis einschließlich 500 Millionen Euro, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keinen Antrag bei der Bürgschaftsbank Bayern stellen können. I. d. R. sind dies mittelständische Industrie- und Dienstleistungsbetriebe sowie Freiberufler.

Was wird finanziert?

Ukraine-Bürgschaften können sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel beantragt werden.

Wie hoch ist der maximale Bürgschaftsbetrag und die maximale Laufzeit?

  • Ukraine-Bürgschaften werden bis zu einem Betrag von 30 Millionen Euro übernommen. Darüber hinaus sind auch Staatsbürgschaften möglich.
  • Die Bürgschaftslaufzeit ist auf 8 Jahre begrenzt.

Wie hoch ist der maximale Bürgschaftssatz?

Der maximale Bürgschaftssatz beträgt grundsätzlich 80 % des Kreditbetrages (auch bei Betriebsmittelbürgschaften).

Wie läuft das Verfahren?

  • Das Unternehmen beantragt die Bürgschaft bei seiner Hausbank.
  • Für Betriebsmittelbürgschaften reicht der Nachweis akuter Liquiditätsprobleme.
  • Unabhängig vom Bürgschaftsbetrag kann auf eine persönliche Mithaftung verzichtet werden, soweit in diese nicht problemlos eingewilligt werden kann.
  • Für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe stehen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den LfA-Förderprogrammen finden Sie hier:

LfA Förderbank Bayern – Energiepreiskrise (www.lfa.de)