Im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übernimmt die KfW im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude Klimafreundlicher Neubau (KFN) die Finanzierung und Förderung des Neubaus und Ersterwerbs von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden in Deutschland.

Förderziel

Der Bund gewährt Förderungen in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verringerung der Umweltwirkungen und zur Erhöhung des Nachhaltigkeitsstandards bei der Errichtung neuer Nichtwohngebäude. Ziel der Förderung ist die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens.Dieses Förderprodukt erfüllt die Pariskompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe, die konkrete Anforderungen an die Klimaverträglichkeit der jeweiligen Investitionen definieren.AuftraggeberDie Förderung „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ wird im Auftrag des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durchgeführt.

Antragsteller

Antragsberechtigt sind grundsätzlich die nachfolgend aufgeführten Investoren (Auftraggeber der Maßnahme) sowie Ersterwerber (der erstmalige Käufer) von neu errichteten, förderfähigen Nichtwohngebäuden:
  • Natürliche Personen (Privatpersonen) und Einzelunternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts
  • Ausgeschlossene Antragsteller
  • Der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen
  • Politische Parteien

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12Monaten nach Bauabnahme gemäß §640BGB) von Nichtwohngebäuden, die nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes fallen und die Anforderungen gemäß der Anlage zum MerkblattKlimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude Technische Mindestanforderungen“ (TMA) erfüllen. Die Gebäudesind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.