Bis zum 31. Mai 2020 konnten bayerische Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern Soforthilfen beantragen. Laut Bayerischem Wirtschaftsministerium wurden bis zum 3. Juni 2020 473.520 Anträge auf Soforthilfe beschieden und insgesamt rund 2,2 Mrd. Euro Soforthilfen ausgezahlt.

Die Bundesregierung hat ein Folgeprogramm angekündigt und am 12. Juni 2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen.

Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro.

Die Antragstellung ist aktuell jedoch noch nicht möglich.

Die Richtlinien, Vollzugshinweise, Antragsformulare und FAQ etc. werden derzeit erarbeitet.

Sobald es weitere Informationen über die genauen Voraussetzungen, Konditionen und die Antragsstellung gibt, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht.

Informationen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums

Weitere Informationen finden Sie auf der IHK-Website unter

https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/soforthilfe-corona/

Weitere Informationen zu Finanzhilfen in der Corona-Krise finden Sie auf der Website der IHK Nürnberg für Mittelfranken.

https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/corona-virus-finanzielle-hilfen/ 

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