Neuste Technik wird nicht nur eingesetzt, um bestimmte Funktionen zu übernehmen, sondern agiert zunehmend eigenständig und im Wechselspiel mit Menschen. Mit dem MTI-Forschungsprogramm möchte das BMBF innovative Lösungen aus unterschiedlichen Branchen zusammenbringen, um die „Leitidee einer hilfsbereiten, nutzerorientierten, bedarfsgerechten und an der Menschenwürde orientierten Technik“ zu realisieren. Darauf zielt auch das neue Förderprogramm aus dem BMBF ab:
„Gründungen: Innovative Start-ups für Mensch-Technik-Interaktion“ deutet bereits an, auf wen diese Förderung zugeschnitten ist. Denn es sollen sowohl MTI-nahe Startups als auch Forschungsteams unterstützt werden. Insbesondere dann, wenn die Verwertung von Forschungsergebnissen in einer Gründung in Aussicht steht.
Ziel der Förderung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zur Mensch-Technik-Interaktion (MTI) stärken. Dazu werden zwei Ansätze verfolgt. Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Startups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Zum anderen sollen bereits gegründete junge Startups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2). Ziel ist eine maßgeschneiderte Gründungs- und Startup-Förderung für den Bereich der MTI.
Gegenstand der Förderung
In Modul 1 werden Ansätze gefördert, deren Schwerpunkt in den drei Themenfeldern des MTI-Forschungsprogramms liegt:
- Intelligente Mobilität (u. a. Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung, vernetzte Mobilitätslösungen und Nutzererleben),
- Digitale Gesellschaft (u. a. intelligente Assistenz, Robotik, Technologien für das Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände und Interaktionskonzepte),
- Gesundes Leben (u. a. interaktive körpernahe Medizintechnik, intelligente Präventionslösungen und Pflegetechnologien
Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung.
In Modul 2 werden in den selben Themenfeldern risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben gefördert, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind sowie einen direkten positiven Einfluss auf die Innovationsfähigkeit der beteiligten Startups haben.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind.
Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Startups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Höhe der Zuwendung Modul 1
Gefördert werden Projektideen bereits bestehender Forschungsgruppen mit hohem FuE-Anteil, um den Reifegrad der erreichten Forschungsinhalte und deren Verwertungspotenziale zu erhöhen. Die Förderdauer kann von 18 Monaten bis zu drei Jahren betragen. Zuwendungsfähig sind Mittel für die Durchführung der FuE-Projekte (Personal-, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind).
Höhe der Zuwendung Modul 2
Gefördert wird die technische Umsetzung und Realisierung der Projektideen. Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahre. Zuwendungsfähig sind Mittel für die Durchführung der FuE-Projekte (Personal-, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind), sowie unternehmerische Weiterqualifizierung und Coaching von Startups (bis maximal 10.000 Euro). Förderhöchstsumme für Startups pro Projekt sind 400.000 Euro bei einer dreijährigen Laufzeit.
Verfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind in der ersten Phase jährlich jeweils der 15. Juli und der 15. Januar.
Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe schriftlich aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Förderbekanntmachungen und weitere Informationen zum Programm des BMBF finden Sie hier.
(Quelle: DIHK, BMBF)
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