Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ruft Bayerns Wirtinnen und Wirte auf, sich über die Förderbedingungen des neuen Gaststättenmodernisierungsprogramms zu informieren. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags soll das Programm am 17. Mai starten. Bereits vorab hat das Landesministerium die Förderbedingungen veröffentlicht, damit sich interessierte Gastronomen über die Eckdaten zur Förderung informieren können.

Für das Programm gebe es gute Gründe, so Aiwanger. Das Hotel- und Gaststättengewerbe sei Hauptleistungsträger des Tourismus. Der Tourismus sei bayerische Leitökonomie und sichere Existenzen in ganz Bayern. Vor allem in ländlichen Regionen gebe das Gastgewerbe Menschen eine attraktive Arbeit und sei wesentlicher Baustein funktionsfähiger touristischer Strukturen. Zudem trügen Gasthöfe mit regelmäßigen Stammtischen, Veranstaltungen und Gesprächsrunden ganz erheblich zur Förderung der Dorfgemeinschaft bei und seien ein wichtiger Treffpunkt jedes Dorfes.

Immer mehr Wirte haben mit existenziellen Sorgen zu kämpfen und stehen oftmals vor der Entscheidung, ob sie sich notwendige Investitionen in ihren Betrieb noch leisten können. Mit dem Gaststättenmodernisierungsprogramm soll gezielt die Finanzkraft der Gaststätten zur Unterstützung bei Modernisierungsmaßnahmen gestärkt und damit dem Wirtshaussterben besonders im ländlichen Raum entgegengewirkt werden.

Das Gaststättenmodernisierungsprogramm soll bei einer positiven Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers unmittelbar nach Verabschiedung des Haushaltsplans durch den Landtag zum 17. Mai 2019 starten. Auf der Website des Staatsministeriums für Wirtschaft stehen bereits vorab Informationen zur Verfügung, sodass sich potenzielle Fördernehmer vor Antragstellung einen konkreten Überblick über die Fördervoraussetzungen verschaffen können.

Informationen zum Förderprogramm und Förderbedingungen

(Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 8. Mai 2019)